Vertragshandel

Der Vertragshändlervertrag regelt eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen einem Hersteller oder Lieferanten von in der Regel Markenartikeln an einen selbstständigen Händler mit dem Ziel der Belieferung von Einzelhandel und Endkunden. Der Vertrag ist im niederländischen Recht nicht gesetzlich geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Handelsvertreterrecht werden hier nicht entsprechend angewendet. Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, im Vertrag klar festzulegen, welche Bestimmungen für das Vertragsverhältnis und dessen Beendigung gelten sollen. Wann ist der Vertrag kündbar und welche Fristen gelten?

Feste Laufzeit und Kündigung

Es ist üblich, dass der Vertrag für ein paar Jahre fest geschlossen und nach Ablauf verlängert wird, wiederum mit einer festen Laufzeit von mehreren Jahren. Während einer festen Laufzeit ist der Vertrag dem Grunde nach nicht kündbar, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine zwischenzeitliche Kündigung möglich ist. Fehlt eine solche Regelung dann kann eine Partei den Vertragshändlervertrag nur kündigen, wenn unvorhergesehene Umstände vorliegen, die der kündigenden Partei nicht zuzurechnen sind und die ihrer Art nach so schwerwiegend sind, dass die andere Partei die Fortsetzung des Vertrages bis zum vereinbarten Zeitpunkt nach Treu und Glauben nicht erwarten darf.

Kündigung bei unbestimmter Dauer

Ein Vertragshändlervertrag, der für unbestimmte Zeit geschlossen wurde, ist dem Grunde nach kündbar. Dennoch kann ein Gericht im Nachhinein nach Treu und Glauben bestimmte Anforderung an die Kündigung stellen. Für eine gültige Kündigung kann ein hinreichend schwerwiegender Grund erforderlich sein. Häufig wird über die Dauer einer redlichen Kündigungsfrist gestritten. Wird im Nachhinein geurteilt, dass die Kündigung unredlich war, kann die kündigende Vertragspartei zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden. Eine vertragliche Regelung zur Kündigung, der Kündigungsfrist und den eventuellen Verpflichtungen aus Anlass der Kündigung bietet Rechtssicherheit.