Den niederländischen Markt erschließen für Ihre Marken und Produkte. Für welchen Vertriebsweg oder Vertreter entscheiden Sie sich?
Außendienstmitarbeiter (area sales manager)
Bei Verkaufsmitarbeitern im Außendienst behält der Unternehmer die Kontrolle und schuldet am Ende keine Ausgleichszahlung für die geworbenen Neukunden. Doch Vorsicht ist geboten. Für Arbeitnehmer, die in den Niederlanden wohnen und arbeiten, gelten die zwingenden Vorschriften des niederländischen Arbeitsrechts, und zwar trotz einer Rechtswahl für das deutsche Recht. Das niederländische Arbeitsrecht bietet dem deutschen Arbeitgeber viele ungeahnte Nachteile und böse Überraschungen. Bei einer Rechtswahl für das deutsche Recht kann sogar noch mehr Nachteile bringen. Lesen Sie hier mehr.
Handelsvertreter
Ein Handelsvertreter hat im deutschen wie im niederländischen Recht einen zwingenden Ausgleichsanspruch. Doch es gibt auch rechtliche Unterschiede, die eine Rechtswahl für das eine oder andere Recht interessant machen. Der in Deutschland oft als Druckmittel geforderte Buchauszug spielt im niederländischen Recht eine eher bescheidene Rolle. Unterschiede gibt es außerdem beim Wettbewerbsverbot, sowohl während als auch nach Ende der Vertragsdauer. Lesen Sie hier mehr.
Zwischenhändler (Vertragshändler)
Nach ständiger deutscher Rechtsprechung kann der Vertragshändler einen Ausgleichsanspruch ähnlich einem Handelsvertreter beanspruchen. Das niederländische Recht kennt keinen analogen Ausgleichsanspruch für Vertragshändler. Eine Rechtswahl für das niederländische Recht ist schon aus diesem Grunde für deutsche Unternehmer interessant, verbunden mit einer Gerichtsstandswahl für den niederländischen Richter. Doch es gibt eine Kehrseite. Lesen Sie hier mehr.